Tücken bei der 24 Stunden Betreuung: Gewerbeanmeldung und Sozialversicherung

Heute wollen wir uns einem besonders wichtigen Thema in der 24 Stunden Betreuung widmen, nämlich der Gewerbeanmeldung und der dadurch anfallenden Sozialversicherungsbeiträge für die Pflegekraft! Immer wieder hören wir in Gesprächen mit unseren Kunden die Unsicherheit über dieses Thema heraus und hören auch zahlreiche falsche Methoden, die in der Branche leider üblich sind. 

Aber jetzt einmal ganz von vorne. In Österreich sind die meisten Pflegekräfte in der 24h Betreuung selbstständig und müssen das Gewerbe als Personenbetreuung führen. Dafür ist eine Gewerbeanmeldung und eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt notwendig. Die Gewerbeanmeldung führt zu einer Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Vorweg sei gleich gesagt, dass wir bei pflegeboerse.at unsere Pflegekräfte natürlich dabei unterstützen, diese Anmeldungen vorzunehmen und sicherstellen, dass alles auch erledigt wird! Da das mit zahlreichen bürokratischen Hürden für die Pflegekräfte verbunden ist und das sehr große negative Konsequenzen für den Patienten (bei einer Nichtanmeldung) haben kann, ist das selbstverständlich in unserem Service für Sie enthalten.

Sollte nämlich auf eine Gewerbeanmeldung durch die Pflegekraft vergessen werden, könnten Sie Probleme durch eine eventuelle Schwarzarbeit bekommen. Wenn auf die Anmeldung bei der Sozialversicherung vergessen wird, müssten Sie im schlimmsten Fall die Förderung für die 24 Stunden Pflege zurück überweisen! Beachten Sie auch, dass das auch rückwirkend gelten kann! Zahlreiche schwarze Schafe in dieser Branche vergessen auf diese Dinge, oft auch, weil sie den verwaltungstechnischen Aufwand dahinter unterschätzen.

Weiters ist es auch besonders wichtig, dass Agenturen die Sozialversicherung für die vermittelten Pflegekräfte NICHT selber überweisen, sondern das muss unbedingt von der Pflegekraft selber erledigt werden. Sehr viele Agenturen in Österreich machen das, um so die Hand über die Pflegekräfte zu haben. Nur sehen diese Agenturen nicht, dass dadurch eine Scheinselbstständigkeit entsteht, wodurch Sie wiederum Ihre Förderung zur 24 Stunden Pflege verlieren können.

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert, um die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht mit sich bringen.

(Quelle)

Weiters kommt es leider auch sehr oft vor, dass Agenturen die Beiträge für die vermittelten Pflegekräfte nicht überweisen und der Pflegekraft, durch diesen augenscheinlichen Sozialversicherungsbetrug, Schulden bei der SVA entstehen. Ein Beispiel zu so einem Vorfall sehen Sie hier in der Sendung ORF Bürgeranwalt:

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Wie es richtig funktionieren sollte!

Bei Pflegeboerse.at übernehmen wir die komplette Gewerbeanmeldung und Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt für die Pflegekraft. Der Gewerbestandort der Pflegekraft wird während des 28-Tage-Turnus automatisch an Ihre Adresse verlegt, denn damit bekommt die Pflegekraft von der Sozialversicherung eine Rechnung per Post an Ihre Adresse zugesandt. Die darin enthaltenen Gebühren (die immer quartalsweise anfallen) müssen von der Pflegekraft selbstständig überwiesen werden. Achten Sie bitte darauf, dass dieser Brief der Pflegekraft auch übergeben wird. Für Sie entstehen dadurch natürlich keine Mehrkosten, denn diese SVA-Beiträge sind in das Honorar der Pflegekraft, welches sich diese selber gewünscht hat, enthalten. Durch unserer umfangreiches Verwaltungssystem können wir auch sicherstellen, dass alle notwendigen Schritte erledigt und durchgeführt werden, damit Sie keine böse Überraschung erleben. Besonders bei kleineren Agenturen (Ein-Personen-Unternehmen) sollten Sie besonders vorsichtig sein!

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Haben Sie noch Fragen?

pflegeboerse-Logo-mitclaim-rgb-farbeWir übernehmen die Abwicklung vom 24 H Zuschuss über die An- und Abreise bis hin zur permanenten Begleitung. Wenn nötig auch innerhalb von 24 Stunden! Jeder Pflegefall ist einzigartig. Auf pflegeboerse.at versuchen wir, alle wichtigen Informationen für Ihren Bedarf anzubieten. Falls dennoch spezielle Fragen offen bleiben, können Sie unser erfahrenes pflegeboerse.at-Team gerne telefonisch über unsere Hotline +43 3112 90 404 kontaktieren, oder gleich eine Onlineanfrage stellen.[/su_note]



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